Zusätzlich zu den unten stehenden Ferienterminen stehen den Schulen bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Verteilung der beweglichen Ferientage werden für die Teningen Schulen vom Gesamtelternbeirat festgelegt.
Berücksichtigung interkultureller Feiertage und Festtage
Angehörige bestimmter Religionen und Glaubensgemeinschaften können zu besonderen Anlässen (z.B. Fastenbrechen, Konfirmation…) vom Schulbesuch befreit werden. Dazu ist in jedem Fall ein schriftlicher und begründeter Antrag rechtzeitig, also mindestens eine Woche vor dem Ereignis, über die Klassenlehrkraft einzureichen. Später eingegangene Anträge können eventuell nicht mehr berücksichtigt werden, es handelt sich dann um ein unentschuldigtes Versäumen der Schulpflicht.
Beurlaubungen von der Schulbesuchspflicht zur reinen Verlängerung von Ferienabschnitten sind in der Regel nicht genehmigungsfähig und müssen von der Schulleitung abgelehnt werden. Es gelten die Hinweise und Regelungen der Schulbesuchsverordnung
Großes Strahlen beim Mädchentag: Wenn aus „Kleinen“ und „Großen“ ein Team wird Text: Cornelia Brucker Am vergangenen Mittwoch verwandelte sich… Girls-Day 2026 weiterlesen