Beurlaubung
In Ausnahmefällen kann eine Freistellung vom Unterricht auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese muss rechtzeitig (in der Regel mindestens eine Woche vorher) schriftlich mit Begründung bei uns eingehen. Einzelne Unterrichtsstunden entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft, bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrkraft befreien. Längere Zeiträume und Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferienabschnitten sind nur bei berechtigtem Interesse durch die Schulleitung möglich.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Schulbesuchsverordnung und insbesondere die Anlage dazu.