Beurlaubung
In Ausnahmefällen kann eine Freistellung vom Unterricht auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese muss rechtzeitig (in der Regel mindestens eine Woche vorher) schriftlich mit Begründung bei uns eingehen. Einzelne Unterrichtsstunden entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft, bis zu zwei Tagen kann die…